Zwischen 2025 und 2034 stehen in Österreich rund 52.500 Betriebe zur Übergabe an — die größte Nachfolgewelle der Geschichte. Für Käufer ist das eine Chance: ein etabliertes Unternehmen mit Kunden, Team und Cashflow zu übernehmen ist oft schneller und sicherer als eine Neugründung. Dieser Leitfaden führt durch den gesamten Kaufprozess — mit den konkreten Zahlen, Steuerregeln und Fallen, die in den meisten Ratgebern fehlen.
Warum jetzt? Die Nachfolgewelle in Zahlen
Die Babyboomer-Generation geht in Pension. Das verschiebt den Markt zugunsten der Käufer: mehr übergabereife Betriebe als Übernehmer.
Quelle: BMWET / KMU Forschung Austria sowie die WKO. Der Bund hat 2025 zusammen mit der Wirtschaftskammer eine eigene Nachfolge-Taskforce eingerichtet — ein Signal, wie ernst das Thema politisch genommen wird.
Für Käufer heißt das konkret: Sie verhandeln in einem Markt mit struktureller Übernachfrage nach Nachfolgern. Wer mit Kapital, Plan und Beratung antritt, hat eine starke Position.
Phase 1: Das richtige Unternehmen finden
Bevor Sie kaufen, müssen Sie ein passendes Ziel finden. Die wichtigsten Quellen in Österreich:
- WKO-Nachfolgebörse — die offizielle Plattform der Wirtschaftskammer für Betriebsübergaben in Österreich.
- nexxt-change — die größte deutschsprachige Unternehmensbörse (AT/DE), getragen von Kammern und Förderbanken.
- M&A-Berater und Steuerberater — viele Übergaben werden nie öffentlich inseriert, sondern laufen diskret über Netzwerke. Ein guter Berater hat Zugang zu Unternehmen, die Sie online nie finden.
Definieren Sie vorab ein scharfes Suchprofil: Branche, Region, Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl — und vor allem Ihr realistisches Budget inklusive Finanzierungsrahmen. Je präziser das Profil, desto schneller das passende Ziel.
Phase 2: Den Unternehmenswert berechnen
Bevor Sie ein Angebot machen, müssen Sie wissen, was das Unternehmen wert ist. In der Praxis dominieren zwei Wege: das Multiplikatorverfahren für die schnelle Einschätzung und das Ertragswertverfahren (KFS/BW 1) für das belastbare Gutachten.
Das Multiplikatorverfahren — so funktioniert es
Der Unternehmenswert ergibt sich aus dem bereinigten Gewinn (meist EBITDA) multipliziert mit einem branchenüblichen Faktor. Aktuelle KMU-Multiples im DACH-Raum (Stand Q1/2026, EBITDA-Basis, Quellen: DUB KMU-Multiples, dealorigination.de):
- Software / SaaS: ca. 6 bis 10×
- IT-Services / Systemhaus: ca. 5 bis 9×
- Gesundheit / Medizintechnik: ca. 6 bis 10×
- Maschinenbau / Produktion: ca. 4 bis 7×
- Bau & Handwerk: ca. 4 bis 7×
- Handel / E-Commerce: ca. 3 bis 7× (sehr breite Spanne)
- Beratung / Agenturen: ca. 3 bis 6×
Der branchenübergreifende Durchschnitt für den DACH-Mittelstand liegt bei rund 5,7× EBITDA. Diese Werte stammen überwiegend aus deutschen Transaktionsdaten mit DACH-Anspruch; spezifische Österreich-only-Zahlen werden nicht öffentlich publiziert, dürften aber nahe an den DE-Werten liegen.
Vom Multiple zum Kaufpreis — ein Rechenbeispiel
Der Multiple liefert den Unternehmenswert (Enterprise Value), nicht den Kaufpreis. Dazwischen liegt eine Brücke. Beispiel für einen IT-Dienstleister:
- Bereinigtes EBITDA: 600.000 Euro
- × Multiple (Micro-Cap IT, 5,5×) = Enterprise Value: 3.300.000 Euro
- − Nettofinanzschulden (Bankdarlehen 400.000 − Cash 100.000): −300.000 Euro
- + nicht-betriebsnotwendiges Vermögen (z. B. separates Grundstück): +200.000 Euro
- = Equity Value (tatsächlicher Kaufpreis): 3.200.000 Euro
Die Formel lautet: Equity Value = Enterprise Value − Nettofinanzschulden ± Sonderposten. Wer diese Brücke ignoriert und Enterprise Value mit Kaufpreis verwechselt, verhandelt an der falschen Zahl.
Das „bereinigte" EBITDA — wo der Wert wirklich entsteht
Entscheidend ist das Wörtchen „bereinigt". Das ausgewiesene Ergebnis eines inhabergeführten Betriebs ist fast nie der echte Ertrag. Vor der Bewertung wird normalisiert:
- Inhabergehalt auf Marktniveau anheben (oft zu niedrig angesetzt → senkt das EBITDA).
- Private Posten über die Firma (PKW, Reisen, Versicherungen) herausrechnen.
- Einmalerträge (Grundstücksverkauf, Förderungen) eliminieren.
- Einmalkosten (Rechtsstreit, Sanierung) zurückaddieren.
Typische Bereinigungen bewegen sich bei 10 bis 15 % des ausgewiesenen EBITDA. Liegen sie über 20 %, ist das ein Warnsignal für die Datenqualität.
Das Ertragswertverfahren (KFS/BW 1)
Für das belastbare Gutachten ist in Österreich das Fachgutachten KFS/BW 1 der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Standard. Es kapitalisiert den nachhaltig erzielbaren Gewinn mit einem risikoadjustierten Zinssatz: Basiszins (zuletzt rund 2,5 %) plus Marktrisikoprämie (6 bis 8 %), angepasst um das unternehmensspezifische Risiko. Je höher das Risiko — etwa starke Inhaberabhängigkeit — desto höher der Zinssatz und desto niedriger der Wert. Die Neufassung (anzuwenden ab Mitte 2026) stellt noch stärker auf die übertragbare Ertragskraft ab: also das Ergebnis, das ein fremdes Management erzielen könnte, nicht der inhabergeprägte Ist-Gewinn.
Phase 3: Den Kauf finanzieren
Die wenigsten Käufer zahlen aus Eigenkapital. Die übliche Struktur in Österreich kombiniert mehrere Bausteine — und die aws-Garantie ist dabei der Schlüssel.
Typische Finanzierungsstruktur
Banken im DACH-Raum verlangen meist 20 bis 30 % Eigenkapital und finanzieren als Senior Debt grob bis zum Dreifachen des EBITDA. Der Rest wird über nachrangige Bausteine geschlossen. Ein durchgerechnetes Beispiel bei 1.000.000 Euro Kaufpreis:
- Eigenkapital Käufer: 200.000 Euro (20 %)
- Bankkredit mit aws-Garantie: 600.000 Euro (60 %) — die aws sichert bis zu 80 % davon ab, hier also bis zu 480.000 Euro
- Verkäuferdarlehen: 150.000 Euro (15 %)
- Mezzanin (optional): 50.000 Euro (5 %)
Die aws-Garantie im Detail
Die Austria Wirtschaftsservice (aws) übernimmt die Haftung für Ihren Bankkredit und senkt damit das Risiko der Bank entscheidend. Übernahmen und Nachfolgen sind ausdrücklich förderfähig — sowohl als Share Deal als auch als Asset Deal inklusive Firmenwert.
- Garantiequote: in der Regel bis zu 80 % des Kreditbetrags.
- Jährliches Garantieentgelt: rund 0,5 bis 1,5 % p. a. des Garantieobligos (ratingabhängig).
- Einmaliges Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Kreditbetrags.
- Antragsweg: nicht Sie stellen den Antrag, sondern Ihre Hausbank — über den aws Fördermanager.
Häufig wird die Garantie mit dem aws-erp-Kredit kombiniert: zinsgünstiges Kreditvolumen von 10.000 Euro bis 30 Mio. Euro, Fixzinssatz aktuell rund 2,25 % bei Laufzeiten bis 10 Jahre (Stand der Konditionen ab 1. Jänner 2026 — vor Abschluss aktuell prüfen). Förderfähig, sofern Sie nach der Transaktion die Mehrheit (über 50 %) halten.
Verkäuferdarlehen, Mezzanin und Earn-Out
- Verkäuferdarlehen (Vendor Loan): Der Verkäufer stundet 10 bis 25 % des Kaufpreises, meist nachrangig, mit 3 bis 7 Jahren Laufzeit und 6 bis 10 % Verzinsung. Es ist mehr als Finanzierung: Ein Verkäufer, der einen Teil des Preises im Unternehmen stehen lässt, signalisiert, dass er an dessen Zukunft glaubt. Banken werten es oft eigenkapitalähnlich und verbessern damit Ihre Quote.
- Mezzaninkapital / Nachrangdarlehen: eigenkapitalähnliche Bausteine mit Rangrücktritt, endfälliger Tilgung und höherer Verzinsung als der Bankkredit. Sinnvoll, wenn die Lücke zwischen Eigenkapital und Senior Debt sonst nicht zu schließen ist.
- Earn-Out: Ein Teil des Kaufpreises wird erst später gezahlt, abhängig von der künftigen Performance (z. B. EBITDA der Jahre 1 bis 3). Das überbrückt Bewertungsdifferenzen zwischen Käufer und Verkäufer — birgt aber Streitpotenzial, wenn die Berechnungsgrundlage im Vertrag nicht glasklar definiert ist.
Phase 4: Förderungen nutzen (Österreich)
Wer in Österreich übernimmt, sollte die Förderlandschaft kennen — sie senkt den Kapitalbedarf spürbar:
- aws-Garantie & aws-erp-Kredit — Haftungsübernahme und zinsgünstige Kredite, siehe oben.
- NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) — gilt ausdrücklich auch bei der Betriebsübertragung und befreit von diversen Gebühren und Abgaben, mit Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer im Familienkreis.
- KMU.DIGITAL — Bundesförderung für Digitalisierung: Beratung wird mit bis zu 80 % (max. 400 Euro für die Status-/Potenzialanalyse, max. 1.000 Euro für die Strategieberatung) gefördert, bei einem Gesamtdeckel von 3.000 Euro pro Unternehmen. Besonders relevant, wenn Sie den übernommenen Betrieb modernisieren wollen. Aktuelle Förderhöhen und offene Calls auf kmudigital.at prüfen.
Phase 5: Due Diligence — das Unternehmen durchleuchten
Die Due Diligence (DD) ist die systematische Prüfung des Unternehmens vor dem Kauf. Sie dauert bei KMU typisch 4 bis 8 Wochen und kostet bei einem Kaufpreis unter 5 Mio. Euro grob 15.000 bis 30.000 Euro (rund 1 bis 2 % des Kaufpreises). Geprüft wird in sechs Feldern:
- Financial DD — bereinigtes EBITDA, Working Capital, Nettoverschuldung, Investitionsstau, Cashflow. Red Flag: Bereinigungen über 20 % oder mehrjährig negativer freier Cashflow.
- Tax DD — offene Betriebsprüfungen, Steuerrückstellungen, verdeckte Ausschüttungen. Red Flag: aggressive Gestaltung, fehlende Dokumentation.
- Legal DD — Gesellschafts-, Arbeits-, Miet- und Kundenverträge, IP-Rechte, laufende Verfahren. Besonders wichtig: Change-of-Control-Klauseln, die Verträge bei einem Eigentümerwechsel kündbar machen.
- Commercial DD — Kundenstruktur und -konzentration, Pipeline, Marktposition.
- HR / Operational DD — zweite Führungsebene, Schlüsselkräfte, Prozessdokumentation.
- IT / Tech DD — Systeme, Lizenzen, DSGVO-Konformität, Cybersecurity.
Die typischen Deal-Breaker
Diese Befunde lassen Übernahmen am häufigsten platzen oder den Preis einbrechen:
- Inhaberabhängigkeit: Der Geschäftsführer ist gleichzeitig Vertrieb, Entwicklung und einziger Entscheider, ohne zweite Ebene. Ohne Übergangslösung sind Kaufpreisabschläge von 20 bis 40 % oder der Dealabbruch die Regel.
- Klumpenrisiko Kunden: Hängt mehr als 25 bis 30 % des Umsatzes an einem einzigen Kunden — besonders, wenn die Beziehung am scheidenden Inhaber hängt — drückt das den Multiple unabhängig vom absoluten Gewinn.
- Steuerliche Altlasten: offene Betriebsprüfungen über mehrere Jahre, verdeckte Gewinnausschüttungen.
- EBITDA-Lücke: Stellt sich das bereinigte EBITDA 20 bis 30 % unter der Verkäuferdarstellung heraus, folgt eine Kaufpreisreduktion von grob dem 1,5-Fachen der EBITDA-Differenz.
Phase 6: Der Kaufvertrag — Asset Deal oder Share Deal?
Der Vertrag kommt in zwei Grundformen mit gegensätzlichen Steuerfolgen.
Asset Deal: Einzelübertragung
Sie kaufen einzelne Wirtschaftsgüter (Maschinen, Verträge, Kundenstamm, Firmenwert). Steuerlich der Vorteil des Käufers:
- Der Firmenwert ist zwingend über 15 Jahre abschreibbar (§ 8 Abs. 3 EStG) — ein echter Cashflow-Vorteil.
- Aufgedeckte stille Reserven werden neu abgeschrieben (AfA-Step-up).
- Finanzierungszinsen sind voll als Betriebsausgabe absetzbar.
- Die Übertragung eines Betriebs im Ganzen ist umsatzsteuerlich nicht steuerbar (§ 4 Abs. 7 UStG).
Der Nachteil: Verträge müssen einzeln übertragen werden (Zustimmung der Partner nötig), und die Erwerberhaftung greift — dazu unten.
Share Deal: Anteilskauf
Sie kaufen die Anteile an der Gesellschaft; der Rechtsträger bleibt unverändert. Keine Abschreibung, Buchwerte bleiben eingefroren, die Anteilsfinanzierungszinsen sind als Privatperson nicht abzugsfähig. Dafür ist die Übertragung einfacher, und für den Verkäufer ist der Share Deal steuerlich attraktiv: Sein Veräußerungsgewinn unterliegt nur 27,5 % KESt (§ 27a EStG) — gegenüber einem progressiven Satz bis 55 % beim Asset Deal.
Die Zahlenlogik des Interessenkonflikts
Bei einem Kaufpreis von 1 Mio. Euro mit 400.000 Euro Firmenwert:
- Käufer bevorzugt Asset Deal: Die Firmenwert-Abschreibung von 400.000 / 15 = rund 26.667 Euro p. a. mindert über 15 Jahre die Steuerlast.
- Verkäufer bevorzugt Share Deal: Bei 500.000 Euro Gewinn zahlt er 137.500 Euro KESt (27,5 %) statt potenziell bis zu 275.000 Euro (55 %) beim Asset Deal.
Genau dieser gegensätzliche Anreiz wird im Preis verhandelt — oft über einen Steuerausgleich. Wer die Mechanik kennt, verhandelt aus einer stärkeren Position.
Erwerberhaftung beim Asset Deal — die unterschätzte Falle
Beim Asset Deal übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Haftung. Drei Normen greifen gleichzeitig:
- § 38 UGB: Sie treten automatisch in die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse ein und haften für Altverbindlichkeiten. Ein Ausschluss ist möglich (Firmenbuch-Eintragung, Bekanntmachung oder Gläubigerbenachrichtigung).
- § 1409 ABGB: Haftung für bekannte oder erkennbare Altschulden, begrenzt auf den Wert des übernommenen Vermögens — und diese Haftung ist zwingend, gegenüber Gläubigern nicht ausschließbar. Der OGH hat bestätigt: Ein wirksamer § 38-Ausschluss schaltet § 1409 ABGB nicht aus.
- § 14 BAO und § 67 Abs. 4 ASVG: Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsschulden des letzten Zeitraums vor der Übergabe. Schutz: vor dem Closing eine Rückstandsabfrage beim Finanzamt und beim SV-Träger einholen.
Beim Share Deal greifen diese Erwerberhaftungen nicht — die Gesellschaft bleibt Schuldnerin. Dafür kaufen Sie alle Altlasten innerhalb der Gesellschaft mit.
Mitarbeiter übernimmt man mit — automatisch
Nach AVRAG § 3 gehen bei einem Betriebsübergang sämtliche Arbeitsverhältnisse automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über — Dienstalter, Urlaubsansprüche, Abfertigungsanwartschaften inklusive. Eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unzulässig. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers; ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn der KV-Schutz oder eine Betriebspension nicht übernommen wird. Die kollektivvertraglichen Bedingungen müssen Sie mindestens ein Jahr fortführen.
MBO, MBI oder LBO — welche Variante passt?
Wenn keine Familiennachfolge möglich ist, kommen drei Strukturen infrage:
- Management Buy-Out (MBO): Das bestehende Management kauft das Unternehmen, das es bereits führt. Vorteil: Es kennt den Betrieb, die Due Diligence ist schlanker. Problem: begrenzte Eigenmittel des Managements und ein Interessenkonflikt bei der Bewertung.
- Management Buy-In (MBI): Ein externes Team kauft und übernimmt die Führung. Vorteil: frische Kompetenz (etwa Digitalisierung). Risiko: fehlende Betriebskenntnis, höherer DD-Aufwand.
- Leveraged Buy-Out (LBO): überwiegend fremdfinanzierter Kauf, oft über eine eigens gegründete Holding. Hoher Hebel, aber hohe Zinslast — bei sinkendem Cashflow steigt das Insolvenzrisiko.
Nach dem Kauf: Wo der eigentliche Wert entsteht
Der Vertrag ist nicht das Ziel, sondern der Start. Die ersten 100 Tage entscheiden über die Rendite. Und hier liegt ein Hebel, den die meisten Käufer übersehen: die Digitalisierung der übernommenen Prozesse.
Viele übergabereife Betriebe sind operativ stark, aber digital veraltet. Das größte versteckte Risiko hat einen Namen: das Kopf-Monopol — Wissen, das ausschließlich im Kopf des bisherigen Inhabers lebt, nicht dokumentiert, nicht übertragbar. Wenn ein Betrieb sechs Monate ohne den scheidenden Eigentümer nicht laufen könnte, kaufen Sie ein Risiko, kein System.
Was eine digitale Due Diligence prüft
Klassische DD schaut auf Bilanzen und Verträge. Die digitale und prozessuale Seite wird selten geprüft — und genau dort schlummern die Modernisierungskosten (im Mittelstand typisch 100.000 bis 500.000 Euro). Prüfen Sie vor dem Kauf:
- Kopf-Monopol: Wie viele Kernprozesse brechen zusammen, wenn die Schlüsselperson ausfällt?
- Prozess-Dokumentationsgrad: In KMU sind oft unter 20 % der Prozesse schriftlich fixiert — der Rest steckt in Excel-Listen und E-Mail-Verläufen.
- Systembrüche und „Daten-Schubsen": Wie viele Stunden pro Woche gehen für das manuelle Kopieren von Daten zwischen Systemen drauf, die nicht integriert sind?
- Tool-Abhängigkeiten an der Privatperson: Hängen zentrale Systeme an der privaten E-Mail, Kreditkarte oder am Google-Konto des Inhabers?
- DSGVO-Altlasten: fehlendes Verarbeitungsverzeichnis, kein Löschkonzept, keine Auftragsverarbeitungsverträge — die Haftung übernehmen Sie mit.
- IT-Reife und Cybersecurity: End-of-Life-Systeme, Backup-Strategie, Zugriffsrechte.
Die ersten 100 Tage digital absichern
Nach der Übernahme zahlt sich eine klare Reihenfolge aus:
- Wissen externalisieren (Woche 1–4): Bevor irgendetwas automatisiert wird, muss das implizite Wissen des Vorgängers aus dem Kopf in dokumentierte Prozesse.
- E-Mail- und Kommunikationsmanagement (Woche 3–6): das größte Zeitloch nach einer Übernahme. Ein Klassifizierungs- und Routing-System entlastet sofort.
- CRM und Follow-up (Woche 4–8): Leads gehen verloren, weil der Übergabe-Workflow unklar ist — der häufigste Umsatzverlust der ersten 100 Tage.
- Reporting (Woche 6–10): Ein Übernehmer hat keinen Instinkt für den Betrieb. Automatisierte Kennzahlen liefern Frühwarnsignale.
Wie groß der Effekt ist, zeigt ein OptimusFlow-Projekt: Bei einer Wiener Kanzlei (partner.law) wurden über 500 E-Mails pro Woche von 8 Stunden manueller Sortierung auf unter 1 Stunde reduziert — bei rund 97 % Klassifizierungsgenauigkeit. In der Vertriebsautomatisierung sparte eine Pipedrive-DocuSign-Integration rund 250 Minuten pro Deal.
OptimusFlow begleitet Übernahmen genau an dieser Schnittstelle: digitale Due Diligence vor dem Kauf, Prozess- und KI-Automatisierung danach. Wir arbeiten mit Ihren bestehenden Tools, EU-gehostet und DSGVO-konform — die ersten Automatisierungen laufen meist in Woche 3 bis 4. Mehr dazu in unseren Leitfäden zur KI-Förderung in Österreich und den 5 Prozessen, die man sofort automatisieren sollte.
Häufige Fragen
Wie viel kostet es, ein Unternehmen zu kaufen?
Der Kaufpreis bemisst sich meist als Vielfaches des bereinigten EBITDA. Für KMU im DACH-Raum liegt der Faktor grob beim Vier- bis Siebenfachen, branchenabhängig — Software und Gesundheit höher (bis ca. 10×), Handel und Beratung niedriger (ab ca. 3×). Vom so ermittelten Enterprise Value werden die Nettofinanzschulden abgezogen, um den tatsächlichen Kaufpreis (Equity Value) zu erhalten. Dazu kommen Nebenkosten für Berater, Due Diligence und Vertrag — bei kleineren Deals grob 1 bis 2 % des Kaufpreises allein für die Due Diligence.
Wie lange dauert ein Unternehmenskauf?
Ein gut vorbereiteter KMU-Kauf dauert typisch 6 bis 12 Monate von der Zielsuche bis zum Closing. Schlechte Datenlage oder fehlende Berater verlängern auf 8 bis 18 Monate. Die Due Diligence allein nimmt bei KMU 4 bis 8 Wochen in Anspruch. Zwischen der Vertragsunterzeichnung (Signing) und der tatsächlichen Übertragung (Closing) können nochmals Wochen bis Monate liegen.
Wo findet man Unternehmen, die verkauft werden?
Die wichtigsten Quellen in Österreich sind die WKO-Nachfolgebörse und die deutschsprachige Plattform nexxt-change. Viele Übergaben laufen außerdem diskret über Steuerberater, M&A-Berater und Branchennetzwerke — ein guter Berater hat oft Zugang zu Unternehmen, die nie öffentlich inseriert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?
Beim Asset Deal kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter und können den Firmenwert über 15 Jahre abschreiben; dafür greift die Erwerberhaftung nach § 38 UGB und § 1409 ABGB. Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile an der Gesellschaft — der Rechtsträger bleibt unverändert, eine Abschreibung ist nicht möglich, dafür ist die Übertragung einfacher. Käufer bevorzugen meist den Asset Deal (Abschreibungsvorteil), Verkäufer den Share Deal (nur 27,5 % KESt). Welche Variante besser ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört steuerlich geprüft.
Welche Förderungen gibt es für eine Betriebsübernahme in Österreich?
Zentral sind die aws-Garantie (bis zu 80 % Haftung für Bankkredite, auch für Übernahmen), der zinsgünstige aws-erp-Kredit, das NeuFöG (gilt auch bei Betriebsübertragung) und KMU.DIGITAL für die Digitalisierung des übernommenen Betriebs. Die genauen Konditionen ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei aws.at und kmudigital.at.
Übernimmt man bei einem Unternehmenskauf die Mitarbeiter?
Ja. Nach AVRAG § 3 gehen bei einem Betriebsübergang in Österreich sämtliche Arbeitsverhältnisse automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über. Eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unzulässig, und ein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gibt es — anders als in Deutschland — nicht.
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