OptimusFlow Consulting
eine Marke der Leia-Sophie Holding GmbH, Schreiberweg 6/4, 1190 Wien, HG Wien, FN 546289t,
UID: ATU76231258
E-Mail: office@optimusflow.consulting
Telefon: +43 660 4277234
Geschäftsführer: Till Oberhummer
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Leia-Sophie Holding GmbH (Handelsname: OptimusFlow Consulting) – nachstehend „Anbieter" genannt – und ihren Kunden abgeschlossen werden.
Die AGB gelten für alle angebotenen Dienstleistungen, insbesondere für:
Unternehmensberatung & Prozessautomatisierung
Coaching & Schulungen
Förderungsberatung
Digitale Dienstleistungen
Implementierung webbasierter Software, die Cloud-Computing nutzt (SaaS)
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB). Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
§ 2 Vertragsschluss
Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
Im Zuge der Angebotslegung werden alle im Auftrag enthaltenen Leistungspunkte detailliert festgehalten.
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erfolgt oder durch Unterzeichnung eines Vertrages. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden.
Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
Mitwirkungspflichten:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge bereitzustellen, die für die Durchführung der Dienstleistung notwendig sind. Eine genaue Liste der notwendigen Aktivitäten auf Kundenseite wird im Kick-off-Meeting vereinbart.
Der Kunde hat 5 Werktage Zeit, um Milestones freizugeben oder Nachbesserungen zu verlangen. Nach 5 Werktagen gilt der Milestone als angenommen. Mehr als zwei Feedbackschleifen pro Milestone sind nicht vorgesehen, müssen deshalb extra verrechnet werden und verlängern potentiell die Laufzeit des Vertrags.
Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die vereinbarte Leistungsfrist entsprechend. Sollte es zu Verzögerungen kommen, weil Zugänge zu Servern, Software oder Systemen fehlen, gehen diese Verzögerungen zu Lasten des Kunden.
Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme berechtigt.
Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen bzw. beim Kunden implementiert werden. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
Preise: Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Zahlungsfristen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Anzahlung: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags oder/und die vereinbarte Setup Gebühr fällig.
Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt bevorzugt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten.
Laufende Zahlungen: Der Kunde verpflichtet sich, für die laufenden monatlichen Kosten entweder einen Einziehungsauftrag zu erteilen oder eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen.
Zahlungsverzug: Bei verspäteter Zahlung fallen Mahngebühren in Höhe von 10 Euro pro Mahnung und Verzugszinsen gemäß § 456 UGB an.
Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 7 Stornierung und Vertragsbeendigung
Stornierung durch den Kunden:
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen.
Bis 14 Tage vor Projektbeginn fallen keine Kosten an, sofern seitens des Anbieters noch keinerlei Aufwände erfolgt sind.
Wurden bereits Vorarbeiten geleistet, kann eine pauschale Aufwandsentschädigung verrechnet werden.
Bei Stornierung später als 14 Tage vor Projektbeginn werden 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Nach Projektstart ist eine Stornierung nicht mehr möglich, es sei denn, der Anbieter stimmt einer einvernehmlichen Lösung zu.
Nachbetreuung & Verlängerung:
Alle Verträge beinhalten eine 6-monatige Nachbetreuung, in der der Kunde Support und Optimierung erhält.
Diese verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn sie nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10%, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.
Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden (z.B. ausbleibende Zahlung, unkooperative Zusammenarbeit, oder andere wichtige Gründe) fristlos zu kündigen. Eine Kündigung durch den Anbieter entbindet den Kunden nicht von bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag. Offene Forderungen bleiben weiterhin bestehen. Die Kündigung stellt keinen Verzicht auf ausstehende Zahlungen dar.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
Der Anbieter gewährleistet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung, haftet aber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des Auftragsvolumens.
Haftungsausschlüsse:
Keine Haftung für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden.
Keine Haftung für Fehler, die durch unzureichende Mitwirkung oder fehlerhafte Informationen des Kunden entstehen.
Haftung bei digitalen Dienstleistungen:
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den Erfolg einer Automatisierung oder digitalen Maßnahme (z.B. Verkaufszahlen, Performance-Verbesserung).
Software-Tools von Drittanbietern unterliegen den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Herstellers.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 9 Urheberrecht und geistiges Eigentum
Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d.h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Lösungen für den eigenen Unternehmensgebrauch.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 10 Unterlagen des Kunden
Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO & österreichischem Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt, welche in der Fußzeile der Webseite des Anbieters abrufbar ist.
Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung sensibler Informationen.
Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 12 Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 13 Höhere Gewalt
Falls die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, gesetzliche Änderungen) unmöglich wird, verlängert sich die Frist entsprechend. Beide Parteien sind in solchen Fällen von der Leistungspflicht befreit. Als Höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragspartner liegen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist deutsch.
Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Handelsgericht Wien, sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in Österreich hat.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: März 2025