Musst du deine KI kennzeichnen — und in welche Risikoklasse fällt sie?
Rund 8 Minuten. Ergebnis sofort und kostenlos, inklusive Art.-50-Pflichtenprofil mit Fristen. Report als PDF optional.
Der EU-AI-Act-Risk-Check ist ein kostenloses Tool von OptimusFlow Consulting, das deine KI-Pläne nach der EU-Verordnung 2024/1689 in eine von vier Risikoklassen einordnet: Geringes · Begrenztes · Hohes · Inakzeptables Risiko. Zusätzlich prüft er getrennt davon, welche der fünf Transparenz-Pflichten aus Art. 50 dich treffen — Chatbot-Offenlegung, maschinenlesbare Markierung, Deepfake- und Text-Kennzeichnung — und ob die Pflicht bei dir als Anbieter oder bei deinem Anbieter liegt. Diese Ebene gilt kumulativ: auch ein Hochrisiko-System schuldet die Kennzeichnung zusätzlich. Der Check ist eine Erstindikation — kein verbindliches Rechtsgutachten.
Frage 1 von 14
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Welche Art von KI-System nutzt oder planst du konkret?
Die vier Risikoklassen im EU-AI-Act
Geringes Risiko — keine Sonderpflichten
Interne Effizienz-KI ohne kritische Entscheidungen. DSGVO-Pflichten bleiben — der AI Act fügt nichts hinzu. Beispiele: Spam-Filter, Inventur-Routing, Übersetzung. Wo trotzdem noch Automatisierungs-Potenzial liegt, zeigt unser KI-Readiness-Assessment.
Begrenztes Risiko — Transparenz-Pflicht (Art. 50)
Kunden müssen erkennen, dass sie mit KI interagieren oder KI-Inhalte sehen. Klassische Fälle: Chatbots, Content-Generatoren, Deepfakes. Pflicht zur Kennzeichnung plus maschinenlesbares Wasserzeichen bei Medien. Anwendbar ab 02.08.2026 — für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 gilt bei Bestandssystemen eine Schonfrist bis 02.12.2026. Wie du diese Pflicht in der Praxis umsetzt, zeigt unsere EU-AI-Act-Schulung.
Hohes Risiko — strenge Compliance-Pflichten (Anhang III)
Recruitment, Kreditvergabe, biometrische Identifikation, Gesundheit, Bildung, kritische Infrastruktur, Justiz. Pflicht zu Risikomanagement, Daten-Governance, technischer Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Konformitätsbewertung — vor Markteintritt. Der Digital Omnibus on AI hat die Anwendbarkeit verschoben: eigenständige Systeme ab 02.12.2027, eingebettete Systeme nach Anhang I ab 02.08.2028. Betroffene Teams brauchen dafür zusätzlich eine Pflichtschulung nach Art. 4.
Inakzeptables Risiko — verbotene Praktiken nach Art. 5
Social-Scoring, gezielte Manipulation, Ausnutzung vulnerabler Gruppen, biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen). Einsatz im EU-Raum ist nicht erlaubt. Diese Verbote gelten bereits seit 02.02.2025 — ohne Übergangsfrist. Anwaltliche Prüfung der Einordnung ist Pflicht — oft hilft Use-Case-Reframing, das wir im Rahmen unserer Beratungs-Leistungen begleiten.
Häufige Fragen
Was misst der EU-AI-Act-Risk-Check?+
Wie lange dauert der Check?+
Was kostet der Check und muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?+
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Hochrisiko-Systeme?+
Trifft mich die Pflicht auch, wenn ich ChatGPT oder Copilot nur nutze?+
Was passiert, wenn ich KI-Inhalte nicht kennzeichne?+
Auf welcher Quelle basiert die Klassifizierung?+
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?+
Ist das Ergebnis ein rechtsverbindliches Gutachten?+
Was passiert nach dem Check?+
Rechtsstand: Verordnung (EU) 2024/1689 i.d.F. des Digital Omnibus on AI (unterzeichnet 08.07.2026). Erstindikation — kein verbindliches Rechtsgutachten.
Mehr Kontext zur Verordnung? EU AI Act Österreich — Fristen, Pflichten & Risikoklassen erklärt.
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