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Musst du deine KI kennzeichnen — und in welche Risikoklasse fällt sie?

Rund 8 Minuten. Ergebnis sofort und kostenlos, inklusive Art.-50-Pflichtenprofil mit Fristen. Report als PDF optional.

Der EU-AI-Act-Risk-Check ist ein kostenloses Tool von OptimusFlow Consulting, das deine KI-Pläne nach der EU-Verordnung 2024/1689 in eine von vier Risikoklassen einordnet: Geringes · Begrenztes · Hohes · Inakzeptables Risiko. Zusätzlich prüft er getrennt davon, welche der fünf Transparenz-Pflichten aus Art. 50 dich treffen — Chatbot-Offenlegung, maschinenlesbare Markierung, Deepfake- und Text-Kennzeichnung — und ob die Pflicht bei dir als Anbieter oder bei deinem Anbieter liegt. Diese Ebene gilt kumulativ: auch ein Hochrisiko-System schuldet die Kennzeichnung zusätzlich. Der Check ist eine Erstindikation — kein verbindliches Rechtsgutachten.

Frage 1 von 14

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Welche Art von KI-System nutzt oder planst du konkret?

Die vier Risikoklassen im EU-AI-Act

Geringes Risiko — keine Sonderpflichten

Interne Effizienz-KI ohne kritische Entscheidungen. DSGVO-Pflichten bleiben — der AI Act fügt nichts hinzu. Beispiele: Spam-Filter, Inventur-Routing, Übersetzung. Wo trotzdem noch Automatisierungs-Potenzial liegt, zeigt unser KI-Readiness-Assessment.

Begrenztes Risiko — Transparenz-Pflicht (Art. 50)

Kunden müssen erkennen, dass sie mit KI interagieren oder KI-Inhalte sehen. Klassische Fälle: Chatbots, Content-Generatoren, Deepfakes. Pflicht zur Kennzeichnung plus maschinenlesbares Wasserzeichen bei Medien. Anwendbar ab 02.08.2026 — für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 gilt bei Bestandssystemen eine Schonfrist bis 02.12.2026. Wie du diese Pflicht in der Praxis umsetzt, zeigt unsere EU-AI-Act-Schulung.

Hohes Risiko — strenge Compliance-Pflichten (Anhang III)

Recruitment, Kreditvergabe, biometrische Identifikation, Gesundheit, Bildung, kritische Infrastruktur, Justiz. Pflicht zu Risikomanagement, Daten-Governance, technischer Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Konformitätsbewertung — vor Markteintritt. Der Digital Omnibus on AI hat die Anwendbarkeit verschoben: eigenständige Systeme ab 02.12.2027, eingebettete Systeme nach Anhang I ab 02.08.2028. Betroffene Teams brauchen dafür zusätzlich eine Pflichtschulung nach Art. 4.

Inakzeptables Risiko — verbotene Praktiken nach Art. 5

Social-Scoring, gezielte Manipulation, Ausnutzung vulnerabler Gruppen, biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen). Einsatz im EU-Raum ist nicht erlaubt. Diese Verbote gelten bereits seit 02.02.2025 — ohne Übergangsfrist. Anwaltliche Prüfung der Einordnung ist Pflicht — oft hilft Use-Case-Reframing, das wir im Rahmen unserer Beratungs-Leistungen begleiten.

Häufige Fragen

Was misst der EU-AI-Act-Risk-Check?+
Der Check ordnet deine KI-Pläne nach dem Regel-System der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) in eine von vier Risikoklassen ein: Geringes, Begrenztes, Hohes oder Inakzeptables Risiko. Du beantwortest 12 Multiple-Choice-Fragen zu Systemart, Datenfluss, Sektor und Use-Case-Tiefe, dazu bis zu sechs Vertiefungsfragen zur Kennzeichnungspflicht. Das Ergebnis ist eine Erstindikation, kein verbindliches Rechtsgutachten.
Wie lange dauert der Check?+
Etwa 8 Minuten. 12 Basisfragen plus bis zu sechs Vertiefungsfragen zur Kennzeichnungspflicht, die nur erscheinen, wenn deine bisherigen Antworten sie relevant machen — typischerweise sind es rund 14. Jede Frage hat vier Antwortoptionen. Du kannst jederzeit abbrechen; deine Antworten bleiben in der aktuellen Session erhalten.
Was kostet der Check und muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?+
Der Check ist kostenlos und das Ergebnis erscheint sofort — ohne E-Mail-Adresse. Nur der 3-seitige PDF-Report ist an eine Anmeldung gebunden. Das Ergebnis lässt sich außerdem per Link teilen; dieser Link enthält ausschließlich deine Antwort-Auswahl, keinen Namen und keine E-Mail-Adresse.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Hochrisiko-Systeme?+
Ja. Art. 50 gilt kumulativ neben Anhang III, nicht alternativ. Ein Recruiting-Chatbot ist ein Hochrisiko-System und schuldet trotzdem die Offenlegung nach Art. 50 Abs. 1. Der Check weist das Pflichtenprofil deshalb getrennt von der Risikoklasse aus. Praktisch relevant ist das vor allem wegen der Fristen: die Kennzeichnungspflicht greift bereits ab 02.08.2026, die Hochrisiko-Pflichten erst ab 02.12.2027.
Trifft mich die Pflicht auch, wenn ich ChatGPT oder Copilot nur nutze?+
Teilweise. Der AI Act unterscheidet Anbieter und Betreiber. Die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte (Art. 50 Abs. 2) und die Offenlegung bei direkter Interaktion (Abs. 1) adressieren den Anbieter — bei zugekauften Tools also OpenAI oder Microsoft. Die Deepfake- und Öffentlichkeits-Kennzeichnung (Abs. 4) sowie die Information bei Emotionserkennung (Abs. 3) treffen den Betreiber, also dich. Wichtig: Wer ein zugekauftes System unter eigenem Namen anbietet oder wesentlich verändert, wird nach Art. 25 selbst zum Anbieter. Der Check fragt deine Rolle ab und ordnet jede Pflicht entsprechend zu.
Was passiert, wenn ich KI-Inhalte nicht kennzeichne?+
Zwei Ebenen, und die zweite wird häufig übersehen. Der AI Act sieht behördliche Durchsetzung durch die nationalen Aufsichtsstellen vor. Unabhängig davon kann fehlende Kennzeichnung eine irreführende Geschäftspraktik nach dem Lauterkeitsrecht sein — in Österreich § 2 UWG, in Deutschland §§ 5, 5a UWG, in der Schweiz Art. 3 UWG. Das greift auch dort, wo die AI-Act-Pflicht beim Anbieter liegt oder eine Ausnahme einschlägig ist: Wer im geschäftlichen Verkehr den Eindruck erweckt, ein Mensch habe geantwortet oder eine Aufnahme sei echt, riskiert Abmahnung und Unterlassungsklage — ohne Übergangsfrist, und durchgesetzt von Mitbewerbern statt einer Behörde. Der Check weist diese Ebene beim Ergebnis mit aus.
Auf welcher Quelle basiert die Klassifizierung?+
Die Logik folgt direkt der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act): Art. 5 (verbotene Praktiken), Anhang III (Hochrisiko-Klassen) und Art. 50 (Transparenz-Pflichten). Der EU-AI-Act gilt EU-weit; nationale Aufsicht liegt in Österreich beim Bundeskanzleramt (BKA), in Deutschland beim BMWK plus BMJ. Die Schweiz ist Drittland — der AI Act gilt indirekt bei EU-Markteintritt.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?+
Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 EU-AI-Act gelten ab dem 02.08.2026. Für die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 besteht eine Schonfrist bis zum 02.12.2026, wenn das System vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurde. Inhalte, die vor dem 02.08.2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich markiert werden — wer sie ab diesem Datum veröffentlicht, unterliegt der Kennzeichnung. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden durch den Digital Omnibus on AI auf den 02.12.2027 verschoben (Anhang I, eingebettete Systeme: 02.08.2028). Die Verbote nach Art. 5 gelten bereits seit dem 02.02.2025.
Ist das Ergebnis ein rechtsverbindliches Gutachten?+
Nein. Der Check liefert eine Erstindikation für die Risikoklassen-Einordnung und benennt typische Pflichten. Bei Hohem und Inakzeptablem Risiko wird anwaltlicher Rat ausdrücklich empfohlen — sowohl zur Validierung der Einordnung als auch zur Begleitung der Konformitätsbewertung.
Was passiert nach dem Check?+
Das Ergebnis erscheint sofort auf der Seite: Risikoklasse, Fristen und das Art.-50-Pflichtenprofil mit Normzitat und Status pro Pflicht. Optional bekommst du denselben Inhalt als 3-seitigen PDF-Report zum Weitergeben. Je nach Einordnung schlagen wir Implementation (Geringes Risiko), Compliance-Audit (Begrenztes Risiko), Compliance-Strategy-Workshop (Hohes Risiko) oder eine juristische Triage (Inakzeptables Risiko) vor.

Rechtsstand: Verordnung (EU) 2024/1689 i.d.F. des Digital Omnibus on AI (unterzeichnet 08.07.2026). Erstindikation — kein verbindliches Rechtsgutachten.

Mehr Kontext zur Verordnung? EU AI Act Österreich — Fristen, Pflichten & Risikoklassen erklärt.

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