Die meisten österreichischen Betriebe wechseln nicht über einen Marktplatz den Besitzer, sondern innerhalb der Familie. Die familieninterne Übergabe ist emotional die anspruchsvollste und steuerlich die günstigste Form der Nachfolge — aber nur, wenn sie früh und sauber geplant wird.
Was die Familienübergabe besonders macht
Anders als beim Verkauf an einen Dritten steht bei der Familienübergabe nicht die Maximierung des Kaufpreises im Vordergrund, sondern der Fortbestand des Betriebs und die Versorgung der nächsten Generation. Die Übergabe erfolgt deshalb häufig unentgeltlich (Schenkung) oder teilentgeltlich, oft kombiniert mit einer Versorgungsregelung für den Übergeber — etwa einer Rente oder einem Wohnrecht.
Das NeuFöG bei der Betriebsübertragung
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) gilt nicht nur für Neugründungen, sondern ausdrücklich auch für die Betriebsübertragung. Es befreit von einer Reihe von Gebühren und Abgaben, die sonst bei der Übergabe anfielen, und sieht für die Übertragung von Liegenschaften eine Grunderwerbsteuer-Begünstigung bis zu einem Freibetrag vor. Voraussetzung ist unter anderem ein Wechsel in der die Betriebsführung beherrschenden Person. Die Erklärung wird über die zuständige Berufsvertretung (meist die WKO) abgewickelt.
Bewertung — auch innerhalb der Familie
Selbst wenn nicht verkauft, sondern übergeben wird, ist eine realistische Unternehmensbewertung wichtig. Sie ist die Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen weichender Geschwister, für die steuerliche Behandlung einer teilentgeltlichen Übergabe und für die faire Gestaltung der Versorgungsregelung. Welche Methoden gelten, zeigt der Beitrag Unternehmensbewertung: Methoden & Multiplikatoren und Firmenwert berechnen.
Pflichtteil und Familienfrieden
Der häufigste Konfliktherd ist der Pflichtteil. Übernimmt ein Kind den Betrieb, haben die übrigen pflichtteilsberechtigten Angehörigen Anspruch auf ihren Anteil am Wert des Vermögens. Wird das nicht früh geregelt, kann der Pflichtteil den Betrieb finanziell überfordern. Lösungswege sind Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung, Ausgleichszahlungen über mehrere Jahre oder lebzeitige Schenkungen mit Anrechnung. Diese Gestaltung gehört in die Hand von Notariat und Anwaltschaft — und braucht Vorlauf.
Der digitale Übergang
Gerade in Familienbetrieben steckt das geschäftskritische Wissen oft ungeschrieben im Kopf des Übergebers. Die familieninterne Nachfolge ist die Chance, dieses Wissen zu dokumentieren und Prozesse zu digitalisieren, bevor der Übergeber ausscheidet. Welche Risiken sonst entstehen, zeigt der Beitrag zur Digitalisierung nach der Unternehmensübernahme. Den Gesamtüberblick über Nachfolgeformen gibt der Leitfaden zum Unternehmenskauf; die Verkäufer-Perspektive der Leitfaden zum Unternehmensverkauf.
OptimusFlow begleitet familieninterne Übergaben an der digitalen Schnittstelle: Wir dokumentieren das Wissen des Übergebers, digitalisieren die Kernprozesse und senken die Inhaberabhängigkeit, damit der Betrieb auch nach dem Wechsel stabil läuft. Mehr auf unserer Seite zur Unternehmensnachfolge-Beratung.
Häufige Fragen
Wie läuft eine Betriebsübergabe in der Familie ab?
Die familieninterne Übergabe erfolgt meist unentgeltlich (Schenkung) oder teilentgeltlich, oft kombiniert mit einer Versorgungsregelung für den Übergeber. Wichtige Schritte sind Bewertung, Klärung der Pflichtteilsansprüche, Nutzung des NeuFöG und die rechtliche Gestaltung über Notariat und Steuerberatung.
Welche Steuerbegünstigungen gibt es bei der Familienübergabe?
Zentral ist das NeuFöG, das bei der Betriebsübertragung von diversen Gebühren und Abgaben befreit und eine Grunderwerbsteuer-Begünstigung bis zu einem Freibetrag vorsieht. Die genaue Behandlung hängt davon ab, ob unentgeltlich oder teilentgeltlich übergeben wird — das gehört in die steuerliche Beratung.
Was passiert mit dem Pflichtteil der Geschwister?
Pflichtteilsberechtigte Angehörige, die den Betrieb nicht übernehmen, haben Anspruch auf ihren Anteil am Wert des Vermögens. Ohne frühzeitige Regelung kann das den Betrieb finanziell belasten. Lösungen sind Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung, gestaffelte Ausgleichszahlungen oder lebzeitige Schenkungen mit Anrechnung.
Wann sollte man mit der Übergabeplanung beginnen?
Idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Wechsel. Bewertung, Steuergestaltung, Pflichtteilsregelung, NeuFöG-Voraussetzungen und die Wissensübergabe vom Übergeber brauchen Vorlauf. Wer zu spät plant, riskiert unnötige Steuerlast, Familienkonflikte und einen holprigen Übergang.
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