Die Steuer ist beim Unternehmensverkauf oft der größte einzelne Kostenblock — und der am stärksten gestaltbare. Wer früh plant, kann legal viel sparen. Entscheidend ist die richtige Antwort auf eine Frage: Verkaufen Sie einen Betrieb (Asset) oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft?
Der entscheidende Unterschied: Betrieb oder GmbH-Anteil
Das österreichische Steuerrecht behandelt beide Fälle grundlegend verschieden. Der Verkauf eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaftsanteils löst Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus — hier greifen Freibetrag und Hälftesteuersatz. Der Verkauf von GmbH-Anteilen aus dem Privatvermögen erzeugt Einkünfte aus Kapitalvermögen — hier gilt der Sondersteuersatz von 27,5 %. Die beiden Regime schließen sich aus.
Freibetrag nach § 24 EStG
Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils steht ein Freibetrag von 7.300 Euro zu. Bei einem Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil wird er nur aliquot gewährt. Der Freibetrag mindert den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn unmittelbar.
Hälftesteuersatz nach § 37 EStG
Der Hälftesteuersatz (§ 37 Abs 5 EStG) halbiert den auf den Veräußerungsgewinn anzuwendenden Durchschnittssteuersatz — ein erheblicher Vorteil. Die Voraussetzungen sind streng: Die Veräußerung muss in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit stehen, und seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerb müssen sieben Jahre vergangen sein. Nach derzeitiger Rechtslage muss zudem jede aktive Erwerbstätigkeit eingestellt werden. Alternativ erlaubt § 37 Abs 2 die Verteilung des Gewinns auf drei Jahre. Der VwGH hat klargestellt, dass der Hälftesteuersatz nur bei Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils greift.
GmbH-Anteile: der 27,5-%-Satz
Verkauft eine natürliche Person GmbH-Anteile aus dem Privatvermögen, unterliegt der Gewinn dem Sondersteuersatz von 27,5 %. Der Gewinn ist der Erlös abzüglich der Anschaffungskosten (Stammkapital, Kapitalerhöhungen, früherer Kaufpreis). Veräußerungsbezogene Kosten sind bei diesem Satz nicht absetzbar. Details unter GmbH verkaufen.
Die deutsche Sicht
In Deutschland wird der Verkauf von GmbH-Anteilen einer natürlichen Person ab 1 % Beteiligung nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert: 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig zum persönlichen Satz. Über eine Holding sind nach § 8b KStG rund 95 % des Gewinns steuerfrei. Für den Verkauf eines Einzelunternehmens gibt es in Deutschland eigene Begünstigungen (Freibetrag nach § 16 EStG, ermäßigter Satz nach § 34 EStG ab 55 Jahren oder Berufsunfähigkeit). Die Systeme unterscheiden sich deutlich von Österreich.
Warum die Struktur vor dem Verkauf zählt
Die wichtigste Erkenntnis: Steuergestaltung beim Unternehmensverkauf gelingt nur mit Vorlauf. Ob eine Holding sinnvoll ist, ob der Verkauf als Asset oder Share Deal strukturiert wird, wann die Sieben-Jahres-Frist erfüllt ist — all das muss Jahre vorher bedacht werden. Wer erst beim Verkauf an die Steuer denkt, verschenkt Gestaltungsspielraum. Den Gesamtprozess zeigt der Leitfaden zum Unternehmensverkauf.
OptimusFlow ist kein Steuerberater — die steuerliche Strukturierung gehört in fachkundige Hände. Wir sorgen dafür, dass der Betrieb operativ verkaufsfähig ist: dokumentierte Prozesse, gesenkte Inhaberabhängigkeit, saubere Daten. Mehr auf unserer Seite zur Unternehmensnachfolge-Beratung.
Häufige Fragen
Wie viel Steuer zahlt man beim Unternehmensverkauf in Österreich?
Das hängt davon ab, was verkauft wird. Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaftsanteils gibt es den Freibetrag von 7.300 Euro (§ 24) und ggf. den Hälftesteuersatz (§ 37). Beim Verkauf von GmbH-Anteilen aus dem Privatvermögen gilt der Sondersteuersatz von 27,5 %.
Wer bekommt den Hälftesteuersatz nach § 37 EStG?
Wer den Betrieb veräußert und dabei seine Erwerbstätigkeit beendet, sofern seit Eröffnung oder letztem entgeltlichem Erwerb sieben Jahre vergangen sind. Nach derzeitiger Rechtslage muss jede aktive Erwerbstätigkeit eingestellt werden. Der Satz halbiert den Durchschnittssteuersatz auf den Veräußerungsgewinn.
Schließen sich Freibetrag und Hälftesteuersatz aus?
Nein, der Freibetrag nach § 24 und der Hälftesteuersatz nach § 37 können kombiniert werden — beide betreffen die Veräußerung eines Betriebs. Was sich ausschließt, ist dieses Regime gegenüber dem 27,5-%-Satz für GmbH-Anteile: Es gilt entweder das eine oder das andere, je nach Verkaufsgegenstand.
Wie wird der GmbH-Verkauf in Deutschland besteuert?
Bei einer natürlichen Person ab 1 % Beteiligung nach dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig zum persönlichen Satz. Verkauft eine Holding, sind nach § 8b KStG rund 95 % steuerfrei. Die Holding-Struktur ist der stärkste Steuerhebel, muss aber vor dem Verkauf aufgesetzt sein.
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