Rechtliches
AGB für Unternehmen (B2B)
Leia-Sophie Holding GmbH, Schreiberweg 6/4, 1190 Wien, Österreich
Handelsgericht Wien, FN 546289t
UID: ATU76231258
E-Mail: office@optimusflow.consulting
Telefon: +43 660 4277234
Geschäftsführung: Marina Danilova
Diese Fassung regelt ausschließlich Unternehmergeschäfte. Sie enthält sämtliche allgemeinen und besonderen Bedingungen für ihren Geltungsbereich.
Stand: 16. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge der Leia-Sophie Holding GmbH (Anbieter) mit Unternehmern, wenn das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Sie erfassen insbesondere Unternehmensberatung, IT- und Digitaldienstleistungen unter dem Handelsnamen OptimusFlow Consulting.
Für Verbrauchergeschäfte gelten diese B2B-AGB nicht. Die gesetzliche Einordnung richtet sich nach dem konkreten Geschäft; zwingender Verbraucherschutz, insbesondere bei Gründungsgeschäften, bleibt unberührt.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei einem freibleibenden Angebot gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein Vertragsangebot ab, das der Anbieter ausdrücklich annimmt. Bei einem verbindlichen Angebot kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme des Kunden zustande.
Verträge können schriftlich, per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz geschlossen werden, soweit gesetzliche Form- und Informationspflichten eingehalten werden. Eine Aufzeichnung von Gesprächen erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten.
Eine unverbindliche Anfrage oder bloße Terminabfrage begründet noch keinen Vertrag. Bei Fotoaufträgen wird die verbindliche Terminbuchung ausdrücklich bestätigt; Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung ergeben sich aus dem Angebot.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Preise verstehen sich netto zzgl. USt.
- Zahlungsziel: 14 Tage.
- Die Anzahlung beträgt 30 % des vereinbarten Honorars, sofern das Angebot nicht ausdrücklich eine andere Anzahlung oder eine bezifferte Setup-Fee vorsieht.
- Laufende Leistungen (z. B. Retainer, Wartung) sind monatlich im Voraus fällig.
- Zahlung via SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte möglich.
- Verzug: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB + 10 € Mahnspesen.
- Rücklastschriftkosten trägt der Kunde nur, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat und die Kosten erforderlich und angemessen sind.
§ 4 Leistungen und Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters.
Der Anbieter kann Unterauftragnehmer einsetzen.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerungen oder KPI-Erreichung).
Mitwirkungspflichten des Kunden:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge.
- Abnahmen erfolgen ausdrücklich nach Bereitstellung eines prüfbaren Ergebnisses. Schweigen nach fünf Werktagen gilt nicht als Abnahme.
- Mehr als zwei Feedbackschleifen für Änderungswünsche pro Meilenstein sind nach vorheriger Vereinbarung gesondert zu vergüten. Die Behebung von Mängeln der vereinbarten Leistung zählt nicht als kostenpflichtige Feedbackschleife.
- Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung verlängern Fristen und gehen zu Lasten des Kunden.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten, Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§ 5 SaaS und Drittanbieter-Software
Externe Softwarelösungen (z. B. Pipedrive, Make.com, Voiceflow) sind nicht Vertragsgegenstand; der Kunde schließt die Verträge selbstständig mit den Anbietern. Der Anbieter ist nicht deren Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe.
Die Verantwortung des Anbieters für eigene vereinbarte Beratungs-, Auswahl-, Integrations- und Konfigurationsleistungen bleibt unberührt.
§ 6 Stornierung und Vertragslaufzeit
Eine vertragliche Stornierung kann per E-Mail erklärt werden. Bis 14 Tage vor Projektbeginn ist sie kostenfrei, soweit noch keine vereinbarten Vorarbeiten erbracht wurden.
Danach und bis zum Projektstart beträgt das Stornoentgelt höchstens 50 % des vereinbarten Honorars. Ersparte Aufwendungen und anzurechnender anderweitiger Erwerb sind zu berücksichtigen; ein nachgewiesener geringerer Anspruch reduziert das Stornoentgelt entsprechend.
Nach Projektstart besteht kein zusätzliches vertragliches Stornorecht. Gesetzliche Beendigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, sowie eine einvernehmliche Aufhebung bleiben unberührt.
Laufende Verträge (z. B. Retainer, Support):
- Laufzeit gemäß Angebot.
- Automatische Verlängerung um jeweils sechs Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf per E-Mail oder schriftlich gekündigt wird. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen vor.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen und Ergebnissen bis zur vollständigen Zahlung.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ein fehlender wirtschaftlicher Erfolg ist für sich kein Mangel; die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit der Leistung bleiben geschuldet.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Nur außerhalb der im ersten Absatz genannten Fälle ist die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen.
Vereinbarte Datensicherungsaufgaben beider Parteien bleiben bestehen. Eine unzureichende Datensicherung des Kunden wird nur nach den gesetzlichen Regeln über Mitverschulden berücksichtigt.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Rechte an eigenen vorbestehenden Konzepten, Vorlagen und Softwarebestandteilen verbleiben beim Anbieter. Rechte des Kunden und Dritter, insbesondere an Kundendaten und Open-Source-Software, bleiben unberührt.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den eigenen Unternehmensgebrauch.
Dieses Recht bleibt auch nach Vertragsende bestehen, sofern die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde.
Die zur vereinbarten Nutzung erforderliche Bearbeitung und Wartung, auch durch zur Vertraulichkeit verpflichtete Dienstleister des Kunden, ist erlaubt. Eine darüber hinausgehende Vermarktung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
§ 11 Referenznennung
Der Anbieter darf Kunden nur nach gesonderter Zustimmung als Referenz nennen oder Logos verwenden.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und DSG. Details finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen.
§ 13 Recht, Gerichtsstand und Änderungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Änderungen bestehender Verträge einschließlich dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine neue Website-Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich deren Ersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen; der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit dies rechtlich möglich ist.